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aber ab 1.1.2024 leider gegen meinen Willen nur mehr Wahlarzt
Sehr geehrte
Patientinnen und Patienten !
Seit über 37 Jahren
führe ich nun meine Kassenordination im 15. Bezirk
in Wien. Für
mich ist dies eine Lebensaufgabe mich um meine
Patienten zu kümmern.
Und so habe ich auch angenommen,
dass der Direktverrechnungsvertrag,
welcher mit erreichen des 70. Lebensjahres ausläuft, problemlos für
einige Jahre zu verlängern ist.
Doch mein dahingehender Antrag an
die ÖGK wurde im Einvernehmen
mit der Ärztekammer abgelehnt und ich
bin nun gezwungen ab 1.1.2024 gegen meinen
Willen als Wahlarzt ohne Direktverrechnung mit den
Sozialversicherungen meine Ordination weiterzuführen. Diese
Entscheidung der Ärztekammer und der ÖGK und den anderen
Kassen
trifft mich hart aber ist nunmal eine Tatsache.
Was bedeutet das für
Sie ? Sie können selbstverständlich meine
Ärztliche Betreuung
weiterhin in Anspruch nehmen aber ich bin
gezwungen jede Ordination
und jede erbrachte Leistung durch eine Rechnung mit Ihnen zu
verrechnen. Ich werde weiterhin das Honorar
in der Höhe der von den
Sozialversicherungen bezahlten Summe
verrechnen. Sie
können dann die Rechnung bei Ihrer
Sozialversicherung (ÖGK, KFA,
BVA, VA, SVA) einreichen und
bekommen lt. Aussage der Versicherungen
80% der bei mir bezahlten
Summe rückerstattet.