Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!
Über 37 Jahren habe ich meine Kassenordination im 15. Bezirk in Wien geführt.
Für mich ist es eine Lebensaufgabe mich um meine
Patienten zu kümmern.
Auf Grund der Bestimmungen des ASVG ist es gesetzlich vorgesehen, dass ich ab meinem 70. Lebensjahr meine Ordination auf eine Wahlarztordination umstellen muss.
Ab 1.1.2024 darf ich Sie daher als Wahlarzt in meiner Ordination begrüßen.
Was bedeutet das für Sie?